Handyregelung am GO: Ausnahmen/Sonderregeln
„Kein sicht- und hörbares Smartphone“ immer im Gebäude und während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände
Die Nutzung des Smartphones kann erlaubt werden, z.B.
- in Absprache mit der Lehrkraft zur schulischen Nutzung
- aufgrund medizinischer Notwendigkeit
- in der Mittagspause der Oberstufe und Klassen 9 und 10 außerhalb des Gebäudes und in den Freistunden der Oberstufe im Oberstufenraum
Im Falle des Abhandenkommens / der Beschädigung von elektronischen Geräten haften weder die Schule noch eine einzelne Lehrkraft oder andere Mitarbeiter:innen.
Maßnahmen bei Regelverstößen
Bei Verstoß gegen die Handyregel erfolgt die Wegnahme des Gerätes und Abgabe im Sekretariat bzw. der Schulleitung. Das Handy wird in einem Briefumschlag (beschriftet und verschlossen) in der Kiste (im Sekretariat) gelagert und der Name der Schüler:in in der Liste vermerkt (Datum+Paraphe)
- Verstoß: Schüler:in kann nach dem Ende des Schultages das Gerät wieder abholen.
- Verstoß: wie (1) nur mit Begleitschreiben (Ausdruck/ Mail mit Lesebestätigung) an die Eltern, dass es wiederholten Verstoß gab.
- Abholung des Gerätes nur in Beisein der Eltern.
